Unfall in Berlin – was tun? Die richtigen Schritte
Von der Unfallstelle bis zur Regulierung: So dokumentieren Sie nach einem Unfall in Berlin die wichtigen Anspruchsgrundlagen.
5 Min. Lesezeit · Stand Oktober 2026Direkt an der Unfallstelle
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Gerade auf stark befahrenen Berliner Straßen wie Stadtautobahn, Ring oder großen Hauptverkehrsachsen hat Ihre Sicherheit Vorrang.
Gibt es Verletzte, rufen Sie die 112. Die Polizei (110) sollten Sie hinzuziehen, wenn der Unfallgegner flüchtet, die Schuldfrage strittig ist, Alkohol im Spiel sein könnte oder ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist.
- Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners notieren
- Fotos von Fahrzeugen, Endstellung, Spuren und Umgebung machen
- Kontaktdaten von Zeugen festhalten
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben
Nach dem Unfall: Gutachter selbst wählen
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Geschädigte ihren Kfz-Gutachter grundsätzlich frei wählen. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, Nutzungsausfall und Nebenkosten. Erforderliche Gutachterkosten sind im Haftpflichtfall grundsätzlich erstattungsfähig; Einschränkungen sind möglich.
Lassen Sie den Schaden begutachten, bevor repariert wird. Wir kommen in allen 12 Berliner Bezirken zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Schaden melden und Ansprüche durchsetzen
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung und der des Gegners. Das Gutachten reichen Sie bei der gegnerischen Versicherung ein. Bei Kürzungen hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – auch dessen Kosten trägt bei klarer Haftung der Verursacher.
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Unfall in Berlin immer die Polizei rufen?
Nein. Bei kleinen Sachschäden mit klarer Schuldfrage ist das nicht zwingend. Bei Verletzten, Unfallflucht, Streit über die Schuld oder Verdacht auf Alkohol sollten Sie die Polizei rufen.
Darf die Versicherung des Gegners einen Gutachter schicken?
Sie darf es anbieten, Sie müssen es aber nicht annehmen. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Gutachter selbst.
Wie schnell kommt ein Gutachter in Berlin?
In der Regel am selben oder nächsten Werktag, in allen Berliner Bezirken.
