"Sehr freundlicher und kompetenter Service. Der Ablauf war schnell, unkompliziert und alles wurde verständlich erklärt. Das Gutachten kam zügig und bei Fragen wurde sofort geholfen. Klare Empfehlung!"
Arthur E.
Unfall gehabt? Rufen Sie uns an – unsere Kfz-Gutachter erstellen Ihr Unfallgutachten für Fahrzeugschäden. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos.
Kostenlos anrufen · Termin am selben Tag
Anfrage in 2 Minuten
Rückruf in der Regel innerhalb 15 Minuten

Zwei Angaben genügen – Rückruf meist in wenigen Minuten
Schritt 1 von 2
"Sehr freundlicher und kompetenter Service. Der Ablauf war schnell, unkompliziert und alles wurde verständlich erklärt. Das Gutachten kam zügig und bei Fragen wurde sofort geholfen. Klare Empfehlung!"
Arthur E.
"Ich möchte diesem Team meine große Dankbarkeit aussprechen. Sie sind drei Stunden zu mir gefahren, und ich war von ihrem Professionalismus absolut begeistert! Sie sind genau die Menschen, die man in Situationen braucht, in denen man nicht weiß, wie es weitergehen soll. Vielen Dank, Jungs!"
Tzonko K.
"Sehr nette, engagierte junge Leute. Sehr professionell und freundlich, sowie auch mit gutem Fachwissen im Kopf. Schnelle und flexible Terminplanung."
Steven G.
Ein Unfallgutachten dokumentiert unter anderem Schadenumfang, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und die technische Einschätzung des Fahrzeugschadens. Dadurch erhalten Sie eine belastbare Grundlage für die weitere Regulierung.
Detaillierte Aufnahme aller sichtbaren und verdeckten Schäden am Fahrzeug.
Kalkulation nach Herstellervorgaben und marktüblichen Stundensätzen.
Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall – nachvollziehbar beziffert.
Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur am Fahrzeug verbleibt.
Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht nutzbar ist.
Lückenlose Dokumentation als belastbare Grundlage für die Regulierung.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die Kosten für ein unabhängiges Kfz-Gutachten in der Regel durch die gegnerische Versicherung erstattungsfähig. Wir erklären Ihnen transparent, welche Schritte sinnvoll sind und worauf Sie nach einem Unfall achten sollten.
Nach einem Autounfall ist eine schnelle und saubere Schadenaufnahme entscheidend. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro dokumentieren wir den Fahrzeugschaden, erstellen ein nachvollziehbares Gutachten und unterstützen Sie mit klarer Kommunikation während des gesamten Ablaufs.
Wir nehmen Ihren Fall sofort auf und vereinbaren einen Termin – meist noch am selben Tag.
0176 83405541Wir nehmen den Fall kurz auf und stimmen einen Termin mit Ihnen ab.
Vor-Ort-Termin am Fahrzeug – beweissichere Foto- und Messdokumentation.
Sie erhalten das Gutachten als belastbare Grundlage für die Schadenregulierung.
Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns schnellstmöglich zurück, um den Schadenfall kurz einzuordnen und einen Termin abzustimmen.
Hinweis: Ein unabhängiges Gutachten kann eine wichtige Grundlage für die Schadenregulierung sein. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind Gutachterkosten in der Regel erstattungsfähig.
Zwei Angaben genügen – Rückruf meist in wenigen Minuten
Schritt 1 von 2
Sie haben bereits ein Haftpflichtgutachten erhalten und sind unsicher, ob die ausgewiesenen Reparaturkosten und die Wertminderung tatsächlich korrekt sind? Wir prüfen Ihr Gutachten komplett digital – Sie senden uns die Unterlagen, wir analysieren und melden uns mit einer klaren Einschätzung.
Fester Preis für die Prüfung Ihres Gutachtens. Keine Anfahrt, keine versteckten Kosten.
Ist das bestehende Gutachten nicht plausibel, erstellen wir auf Wunsch ein vollwertiges Zweitgutachten als belastbare Grundlage für die Regulierung.
Ein Kfz-Gutachten ist besonders sinnvoll, wenn ein sichtbarer Fahrzeugschaden entstanden ist oder Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Schadenumfang professionell dokumentiert werden sollen.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die Kosten für ein unabhängiges Kfz-Gutachten in der Regel durch die gegnerische Versicherung erstattungsfähig.
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Geschädigte in der Regel einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst beauftragen.
Ja, unsere Gutachter kommen zu Ihnen. Wir sind deutschlandweit tätig und führen die Schadenaufnahme direkt vor Ort durch – egal ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Sie müssen das Fahrzeug nicht zu uns bringen.
Wir bemühen uns um kurzfristige Termine. In vielen Fällen kann die Schadenaufnahme zeitnah erfolgen – oft noch am selben Tag.
Wir sind deutschlandweit tätig. Unsere Gutachter kommen zu Ihnen – von Hamburg bis München, von Köln bis Dresden. Sie müssen keinen weiten Weg auf sich nehmen; wir führen die Begutachtung direkt bei Ihnen vor Ort durch.
Dokumentiert werden unter anderem Schadenumfang, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall und technische Details zum Fahrzeugschaden.
Nein. Unsere Gutachter kommen zu Ihnen. Die Schadenaufnahme erfolgt vor Ort – bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl. Sie sparen sich Zeit und Aufwand.
Wir sind deutschlandweit im Einsatz und kommen zu Ihnen vor Ort.
Damit eine Versicherung vollständig reguliert, muss jede Schadenposition nachvollziehbar belegt sein. Genau das leistet ein ordnungsgemäßes Gutachten – es dokumentiert, kalkuliert und begründet. Folgende Inhalte sind dabei Standard:
Fahrzeugidentifikation (FIN, Erstzulassung, Laufleistung), Ausstattung, Vorschäden und eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs. Diese Basisdaten entscheiden über die Höhe aller nachfolgenden Werte.
Übersichts-, Detail- und Nahaufnahmen aller beschädigten Bereiche, dazu Kennzeichen, Tachostand und Fahrgestellnummer. Die Bilder sind die Grundlage, falls die Versicherung Positionen später bestreitet.
Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilpreisen, Arbeits- und Lackierwerten, Verbringungskosten sowie den regionalen Stundenverrechnungssätzen markengebundener Fachwerkstätten.
Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug im Verkauf weniger wert. Diese Differenz wird gesondert beziffert und ist bei unverschuldeten Unfällen erstattungsfähig – sie wird in Kurzkalkulationen häufig unterschlagen.
Der Wiederbeschaffungswert benennt den Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, der Restwert den Erlös des beschädigten Fahrzeugs. Beide Werte entscheiden darüber, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die kalkulierte Ausfallzeit bestimmt, wie lange Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung nach Fahrzeugklasse zusteht. Ohne diese Angabe wird der Anspruch regelmäßig gekürzt.
Welche Teile werden instandgesetzt, welche ersetzt? Moderne Fahrzeuge erfordern zusätzlich das Kalibrieren von Kameras, Radar- und Ultraschallsensoren – ein Kostenblock, der oft übersehen wird.
Abschließende Bewertung der Schadenkompatibilität, Angabe der verwendeten Kalkulationssysteme sowie Datum und Unterschrift des Sachverständigen. Erst das macht das Gutachten gerichtsverwertbar.
Fehlt eine dieser Positionen, kürzt die Versicherung im Zweifel genau dort. Deshalb erstellen wir grundsätzlich vollständige Gutachten – und erklären Ihnen jede Position verständlich.
Ein Gutachten entscheidet darüber, wie viel Geld Sie nach einem Schaden tatsächlich erhalten. Deshalb arbeiten wir nach klar definierten Standards – von der ersten Aufnahme bis zur letzten Position im Dokument.
Kalkuliert mit den in der Schadenregulierung üblichen Systemen und Herstellervorgaben. Versicherer, Anwälte und Gerichte erhalten ein Dokument, das jede Position nachvollziehbar belegt.
Hochauflösende Foto- und Messdokumentation aller Schadenbereiche inklusive Identifikationsmerkmalen. Damit sind Kürzungsversuche im Nachhinein kaum haltbar.
Terminvergabe häufig am selben Tag, Begutachtung vor Ort und Zustellung des vollständigen Gutachtens kurzfristig – damit Reparatur und Regulierung nicht ins Stocken geraten.
Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag. Keine Rahmenverträge, keine Vorgaben von Versicherern – die ermittelten Werte richten sich allein nach dem tatsächlichen Schaden.
Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall sowie Nebenkosten werden erfasst – auch die Positionen, die gern übersehen werden.
Ein fester Ansprechpartner erklärt Ihnen jede Position verständlich und begleitet Sie bis zur Regulierung – auf Wunsch in Abstimmung mit Werkstatt und Rechtsanwalt.
Wir klären in wenigen Minuten am Telefon, ob ein Gutachten sinnvoll ist, wer die Kosten trägt und wie schnell wir bei Ihnen sein können – unverbindlich und ohne Kosten.