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Deutschlandweit tätig

Kfz Gutachter Berlin – fair & unabhängig

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig. Bei Mitverschulden oder Bagatellschäden kann die Erstattung eingeschränkt sein. Ihr Kfz-Sachverständiger mit Büro in Berlin-Wilmersdorf: Termin oft am selben Tag, vor Ort in allen Berliner Bezirken und deutschlandweit.

  • Gutachterkosten bei unverschuldetem Haftpflichtschaden grundsätzlich erstattungsfähig
  • Termin oft schon am selben Tag
  • Vor-Ort-Service deutschlandweit
  • Von Versicherungen & Gerichten anerkannt
Mo–So 08:00–20:00 Uhr · Antwort in 60 Min. Wir kommen zu Ihnen
Kostenlose Erstberatung

Kostenloser Rückruf in 60 Minuten

Kurz Telefonnummer und PLZ eintragen – wir melden uns und klären Ihren Fall unverbindlich.

Kostenlosen Rückruf anfordern

Zwei Angaben genügen – Rückruf meist in wenigen Minuten

Schritt 1 von 2

Die Rückrufberatung ist unverbindlich und kostenlos. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig; Einschränkungen sind möglich.

Unfall passiert? Soforthilfe

In 3 Schritten das Wichtigste sichern

Haken Sie die Punkte der Reihe nach ab – vom Absichern der Unfallstelle bis zum unabhängigen Gutachten. Sie sehen sofort, was noch offen ist.

Sofort anrufen: +49 176 83405541 Schaden per WhatsApp melden

Erreichbar Mo–So 08:00–20:00 Uhr · Rückruf in der Regel innerhalb 15 Minuten

0 von 11 Punkten erledigt

  1. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen – innerorts rund 100 m, außerorts 150–300 m, auf der Autobahn bis zu 400 m. Verletzte prüfen und Erste Hilfe leisten; bei verletzten Personen sofort den Notruf 112 wählen.

Diese Checkliste ist eine erste Orientierung und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Bei verletzten Personen zuerst den Notruf 112 wählen.

Schnell-Check per Foto

Schadensfotos schicken, Ersteinschätzung erhalten

Kein Formular nötig: Fotografieren Sie den Schaden und senden Sie die Bilder per WhatsApp. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – ob sich ein Gutachten lohnt, wer zahlt und wie schnell ein Termin möglich ist.

  1. 1Fotos machen
  2. 2In WhatsApp anhängen
  3. 3Einschätzung erhalten
  • Fahrzeug von vornSo dass das Kennzeichen gut zu lesen ist.
  • Schaden nah und in der ÜbersichtEinmal aus der Nähe, einmal das ganze Fahrzeug.
  • Unfallstelle und UmfeldStraße, Ampel, Beschilderung – falls vorhanden.
  • Persönliche Daten schützenKeine Ausweise oder Fahrzeugdokumente unaufgefordert mitsenden.

In WhatsApp tippen Sie zum Anhängen auf die Büroklammer und wählen dann Kamera oder Galerie.

Mit dem Öffnen von WhatsApp verlassen Sie unsere Website. Ihre Nachricht und Fotos werden durch WhatsApp verarbeitet. Senden Sie nur erforderliche Aufnahmen und keine Ausweise oder Fahrzeugdokumente. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schadensfotos per WhatsApp senden Lieber anrufen: +49 176 83405541

Ersteinschätzung oft innerhalb von 15 Minuten · Erreichbar Mo–So 08:00–20:00 Uhr · Unverbindlich und kostenlos

Ein fertiges Gutachten entsteht erst nach der Besichtigung vor Ort – bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig. Bei Mitverschulden oder Bagatellschäden kann die Erstattung eingeschränkt sein.

Google-Bewertungen

Was unsere Kunden über uns sagen

Veröffentlichte Rückmeldungen von Google-Nutzern zu ihren Erfahrungen mit unserem Büro. Die Bewertungen werden von Google bereitgestellt; wir können ihre Echtheit nicht vollständig prüfen.

5,0

„Sehr freundlicher und kompetenter Service. Der Ablauf war schnell, unkompliziert und alles wurde verständlich erklärt. Das Gutachten kam zügig und bei Fragen wurde sofort geholfen. Klare Empfehlung!“

Arthur E.

„Ich möchte diesem Team meine große Dankbarkeit aussprechen. Sie sind drei Stunden zu mir gefahren, und ich war von ihrem Professionalismus absolut begeistert! Sie sind genau die Menschen, die man in Situationen braucht, in denen man nicht weiß, wie es weitergehen soll. Vielen Dank, Jungs!“

Tzonko K.

„Sehr nette, engagierte junge Leute. Sehr professionell und freundlich, sowie auch mit gutem Fachwissen im Kopf. Schnelle und flexible Terminplanung.“

Steven G.

Nach links wischen für mehr Bewertungen →

Unabhängig an Ihrer Seite

Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen – keine Werkstatt-, keine Versicherungsbindung.

Versicherung zahlt

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten.

Termin in 24 h

Kurzfristige Begutachtung durch effiziente Prozesse und moderne Gutachtensoftware.

Rechtsberatung

Wir unterstützen Sie mit der Kontaktaufnahme eines Fachanwaltes im Bereich Verkehrsrecht.

Anwalt anfragen
Unsere Leistungen

Gutachten, die Ihre Rechte schützen.

Fokus auf Kfz-Schadengutachten: Unfall, Teilkasko und Vollkasko – und die kritische Prüfung bestehender Gutachten.

Termin in 24 h

Schaden am Fahrzeug? Jetzt unverbindlich beraten lassen.

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Wir kümmern uns – schnell und unabhängig.

In 4 Schritten zum Gutachten

So läuft es ab.

Transparent, planbar und ohne Überraschungen – von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten begleiten wir Sie persönlich.

Ablauf im Detail
  1. 1

    Kontaktaufnahme

    Sie melden sich telefonisch oder per Formular – wir besprechen den Fall und vereinbaren einen Termin.

  2. 2

    Fahrzeugbesichtigung

    Mobile Begutachtung – wir kommen zu Ihnen. Detaillierte Foto- und Messdokumentation aller Schäden.

  3. 3

    Gutachtenerstellung

    Erstellung des Gutachtens mit Schadenpositionen, Wertminderung und Reparaturkosten.

  4. 4

    Übergabe & Support

    Wir versenden das Gutachten und unterstützen bei Kommunikation mit Versicherung und Anwalt.

Häufige Fragen

Antworten vor dem Termin.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig; bei Mitverschulden oder Bagatellschäden kann die Erstattung eingeschränkt sein.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. In dringenden Fällen auch am selben Tag.

Kann ich das Gutachten vor Gericht verwenden?

Ja – unsere Gutachten erfüllen alle gerichtlichen Anforderungen und werden von Versicherungen, Anwälten und Gerichten anerkannt. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt.

Komme ich zu Ihnen oder kommen Sie zu mir?

Beides möglich. Wir kommen gern zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort.

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