Wertminderung nach Unfall berechnen
Schätzen Sie in wenigen Sekunden, wie viel Wertverlust Ihr Auto durch den Unfall erleidet. Diesen merkantilen Minderwert muss die gegnerische Versicherung zusätzlich zur Reparatur zahlen.
Wertminderung berechnen
Geschätzte Wertminderung (4 %)
960 €
Reparaturanteil 20 % · Berechnung nach Ruhkopf/Sahm
Unverbindliche Orientierung. Der tatsächliche merkantile Minderwert hängt von Marktlage, Vorschäden und Ausstattung ab und wird verbindlich nur im Gutachten festgestellt.
Wertminderung verbindlich feststellen lassen
Versicherungen zahlen die Wertminderung nur, wenn sie im Gutachten belegt ist. Als unabhängiger Unfallgutachter in Berlin ermitteln wir den Minderwert für Ihr Fahrzeug – bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenlos.
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So rechnet der Wertminderungs-Rechner
Grundlage ist die Methode nach Ruhkopf/Sahm: Ein Prozentsatz der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten. Der Satz steigt mit dem Anteil der Reparaturkosten am Fahrzeugwert und sinkt mit dem Alter – von 7 % bei neuen Fahrzeugen mit schwerem Schaden bis 3 % bei älteren mit leichtem Schaden. Mehr dazu im Ratgeber Wertminderung nach Unfall.
Häufige Fragen zur Wertminderung
Was ist die Wertminderung nach einem Unfall?
Der merkantile Minderwert: Ein reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies Fahrzeug. Diesen Verlust muss die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzen.
Wie genau ist der Wertminderungs-Rechner?
Er liefert eine Orientierung nach der verbreiteten Methode Ruhkopf/Sahm. Verbindlich wird die Wertminderung erst im Gutachten festgestellt, das auch Marktlage, Vorschäden und Ausstattung berücksichtigt.
Bekomme ich die Wertminderung auch bei älteren Autos?
Ja, häufig auch bei Fahrzeugen über 5 Jahren oder mit mehr als 100.000 km. Die Rechtsprechung lässt starre Grenzen nicht mehr gelten – der Gutachter bewertet den Einzelfall.
Erhalte ich die Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja. Die Wertminderung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie reparieren lassen oder fiktiv nach Gutachten abrechnen.
Wer zahlt die Wertminderung in Berlin?
Bei unverschuldetem Unfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – ebenso wie das Gutachten selbst. Für Sie entstehen keine Kosten.
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Wir klären in wenigen Minuten am Telefon, ob ein Gutachten sinnvoll ist, wer die Kosten trägt und wie schnell wir bei Ihnen sein können – unverbindlich und ohne Kosten.
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