„Sehr freundlicher und kompetenter Service. Der Ablauf war schnell, unkompliziert und alles wurde verständlich erklärt. Das Gutachten kam zügig und bei Fragen wurde sofort geholfen. Klare Empfehlung!“
Arthur E.
Hagel, Wild, Diebstahl, Glasbruch – wir beziffern Ihren Schaden exakt.
Bei Teilkaskoschäden (Hagel, Sturm, Wildunfall, Diebstahl, Marderbiss, Glasbruch) ermitteln wir den tatsächlichen Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungswert – verständlich, nachvollziehbar und von Versicherern anerkannt.

Zwei Angaben genügen – Rückruf meist in wenigen Minuten
Schritt 1 von 2
Echte Rückmeldungen von Mandanten, die wir nach einem Unfall begleitet haben – von der Schadenaufnahme vor Ort bis zum fertigen Gutachten.
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Bei Teilkaskoschäden hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Ihre Versicherung unser Honorar als Teil der Schadenregulierung anerkennt. Wir klären das vorab transparent mit Ihnen und Ihrem Versicherer – damit es keine Überraschungen gibt.
Bei Hagel-, Sturm-, Wild-, Glas- oder Marderschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel ein angemessenes Sachverständigenhonorar. Wir stimmen den Auftragsweg vorab mit Ihrer Versicherung ab.
Bei Vandalismusschäden werden die Kosten des Gutachtens nur dann erstattet, wenn der Täter polizeilich erfasst wurde. Wir empfehlen daher: immer zuerst Strafanzeige bei der Polizei stellen – das polizeiliche Aktenzeichen ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.
Unsicher, ob Ihre Versicherung das Gutachten trägt? Wir prüfen das kostenlos vorab für Sie.
Jetzt anrufenVom ersten Befund bis zum Reparaturweg – unser Gutachten dokumentiert lückenlos alles, was Sie für eine faire Regulierung gegenüber Ihrer Teilkaskoversicherung benötigen.
Wir dokumentieren Hagel-, Sturm-, Wild-, Glas-, Marder- und Vandalismusschäden lückenlos – inklusive verdeckter Schäden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.
Wir grenzen bestehende Vorschäden klar vom aktuellen Teilkaskoschaden ab – wichtig für eine saubere Regulierung ohne Kürzungen.
Wir kalkulieren Material, Ersatzteile, Lack- und Arbeitsaufwand nach Herstellervorgaben und marktüblichen Stundenverrechnungssätzen.
Bei Totalschaden oder Diebstahl ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert sowie ggf. den Restwert – sauber beziffert für Ihre Versicherung.
Wir erstellen eine vollständige Fotodokumentation – als Nachweis gegenüber Ihrer Versicherung und, im Fall von Vandalismus, auch für die Strafanzeige.
Unser Gutachten enthält einen verbindlichen Reparaturweg – als Grundlage für jede Werkstatt und für die Schadenregulierung der Teilkasko.
Unverbindliche Erstberatung – wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem Terminvorschlag zurück.
Jetzt anrufenOb Haftpflicht-, Kasko- oder Gegengutachten: Der inhaltliche Kern ist immer derselbe. Erst die Vollständigkeit entscheidet darüber, ob Sie am Ende den gesamten Schaden ersetzt bekommen. Das steht im Gutachten:
Fahrzeugidentifikation (FIN, Erstzulassung, Laufleistung), Ausstattung, Vorschäden und eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs. Diese Basisdaten entscheiden über die Höhe aller nachfolgenden Werte.
Übersichts-, Detail- und Nahaufnahmen aller beschädigten Bereiche, dazu Kennzeichen, Tachostand und Fahrgestellnummer. Die Bilder sind die Grundlage, falls die Versicherung Positionen später bestreitet.
Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilpreisen, Arbeits- und Lackierwerten, Verbringungskosten sowie den regionalen Stundenverrechnungssätzen markengebundener Fachwerkstätten.
Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug im Verkauf weniger wert. Diese Differenz wird gesondert beziffert und ist bei unverschuldeten Unfällen erstattungsfähig – sie wird in Kurzkalkulationen häufig unterschlagen.
Der Wiederbeschaffungswert benennt den Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, der Restwert den Erlös des beschädigten Fahrzeugs. Beide Werte entscheiden darüber, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die kalkulierte Ausfallzeit bestimmt, wie lange Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung nach Fahrzeugklasse zusteht. Ohne diese Angabe wird der Anspruch regelmäßig gekürzt.
Welche Teile werden instandgesetzt, welche ersetzt? Moderne Fahrzeuge erfordern zusätzlich das Kalibrieren von Kameras, Radar- und Ultraschallsensoren – ein Kostenblock, der oft übersehen wird.
Abschließende Bewertung der Schadenkompatibilität, Angabe der verwendeten Kalkulationssysteme sowie Datum und Unterschrift des Sachverständigen. Erst das macht das Gutachten gerichtsverwertbar.
Fehlt eine dieser Positionen, kürzt die Versicherung im Zweifel genau dort. Deshalb erstellen wir grundsätzlich vollständige Gutachten – und erklären Ihnen jede Position verständlich.
Ein Haftpflichtgutachten wird bei einem unverschuldeten Unfall erstellt – hier zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, auch das Sachverständigenhonorar. Ein Teilkaskogutachten betrifft dagegen Schäden ohne Unfallgegner: Hagel, Sturm, Wild, Diebstahl, Glasbruch, Marder oder Vandalismus. Hier ist Ihre eigene Teilkaskoversicherung zuständig – die Kostenübernahme für das Gutachten ist nicht automatisch, sondern hängt von Ihrem Versicherer und der Schadenart ab.
Schäden durch Naturgewalten (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitz), Zusammenstöße mit Haarwild, Diebstahl und Einbruch, Brand- und Explosionsschäden, Glasbruch sowie Marder- und Tierbissschäden. Vandalismus ist NICHT von der Teilkasko gedeckt – dafür braucht es eine Vollkaskoversicherung.
Bei klassischen Teilkaskoschäden (Hagel, Wild, Glas, Marder, Diebstahl) übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung in der Regel ein angemessenes Sachverständigenhonorar als Teil der Schadenregulierung. Wir stimmen den Auftragsweg vorab mit Ihrem Versicherer ab, damit es keine Überraschungen gibt.
Vandalismus (mutwillige Zerstörung, zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben ohne Diebstahl) ist nur über die Vollkasko abgedeckt. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten werden hier nur dann erstattet, wenn der Täter polizeilich erfasst und die Tat aktenkundig ist. Ohne Strafanzeige und polizeiliches Aktenzeichen bleiben Sie auf den Gutachterkosten sitzen.
1. Sofort Strafanzeige bei der Polizei stellen und das Aktenzeichen notieren. 2. Schaden umgehend Ihrer Vollkaskoversicherung melden. 3. Vor der Reparatur ein unabhängiges Gutachten beauftragen – mit Hinweis auf das polizeiliche Aktenzeichen. Nur diese Reihenfolge sichert die Erstattung der Gutachterkosten.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen noch am selben Tag – wir kommen deutschlandweit direkt zu Ihnen.
Wir klären in wenigen Minuten am Telefon, ob ein Gutachten sinnvoll ist, wer die Kosten trägt und wie schnell wir bei Ihnen sein können – unverbindlich und ohne Kosten.
Ein Gutachten entscheidet darüber, wie viel Geld Sie nach einem Schaden tatsächlich erhalten. Deshalb arbeiten wir nach klar definierten Standards – von der ersten Aufnahme bis zur letzten Position im Dokument.
Kalkuliert mit den in der Schadenregulierung üblichen Systemen und Herstellervorgaben. Versicherer, Anwälte und Gerichte erhalten ein Dokument, das jede Position nachvollziehbar belegt.
Hochauflösende Foto- und Messdokumentation aller Schadenbereiche inklusive Identifikationsmerkmalen. Damit sind Kürzungsversuche im Nachhinein kaum haltbar.
Terminvergabe häufig am selben Tag, Begutachtung vor Ort und Zustellung des vollständigen Gutachtens kurzfristig – damit Reparatur und Regulierung nicht ins Stocken geraten.
Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag. Keine Rahmenverträge, keine Vorgaben von Versicherern – die ermittelten Werte richten sich allein nach dem tatsächlichen Schaden.
Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall sowie Nebenkosten werden erfasst – auch die Positionen, die gern übersehen werden.
Ein fester Ansprechpartner erklärt Ihnen jede Position verständlich und begleitet Sie bis zur Regulierung – auf Wunsch in Abstimmung mit Werkstatt und Rechtsanwalt.
Wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem konkreten Terminvorschlag zurück.