← Alle Leistungen
Mo–So 08:00–20:00 Uhr · Termin in 24 h

Teilkasko-Gutachten

Deutschlandweit tätig

Hagel, Wild, Diebstahl, Glasbruch – wir beziffern Ihren Schaden exakt.

Bei Teilkaskoschäden (Hagel, Sturm, Wildunfall, Diebstahl, Marderbiss, Glasbruch) ermitteln wir den tatsächlichen Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungswert – verständlich, nachvollziehbar und von Versicherern anerkannt.

0176 83405541Kostenlos anrufen · Antwort in 60 Min.
WhatsApp 100 % unabhängig TÜV-konforme Gutachten

Das ist enthalten

  • Hagel-, Sturm- & Wildschäden
  • Diebstahl, Einbruch & Vandalismus
  • Marder- und Tierbissschäden
  • Glas-, Brand- und Elementarschäden
Deutschlandweit für Sie da – Kfz Sachverständigenbüro Karagoez

Kostenlosen Rückruf anfordern

Zwei Angaben genügen – Rückruf meist in wenigen Minuten

Schritt 1 von 2

Unverbindlich und kostenlos. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.

Google-Bewertungen

Was unsere Kunden über uns sagen

Echte Rückmeldungen von Mandanten, die wir nach einem Unfall begleitet haben – von der Schadenaufnahme vor Ort bis zum fertigen Gutachten.

5,0

Sehr freundlicher und kompetenter Service. Der Ablauf war schnell, unkompliziert und alles wurde verständlich erklärt. Das Gutachten kam zügig und bei Fragen wurde sofort geholfen. Klare Empfehlung!

Arthur E.

Ich möchte diesem Team meine große Dankbarkeit aussprechen. Sie sind drei Stunden zu mir gefahren, und ich war von ihrem Professionalismus absolut begeistert! Sie sind genau die Menschen, die man in Situationen braucht, in denen man nicht weiß, wie es weitergehen soll. Vielen Dank, Jungs!

Tzonko K.

Sehr nette, engagierte junge Leute. Sehr professionell und freundlich, sowie auch mit gutem Fachwissen im Kopf. Schnelle und flexible Terminplanung.

Steven G.

Nach links wischen für mehr Bewertungen →

Kostenübernahme

Wer zahlt das Teilkaskogutachten?

Bei Teilkaskoschäden hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Ihre Versicherung unser Honorar als Teil der Schadenregulierung anerkennt. Wir klären das vorab transparent mit Ihnen und Ihrem Versicherer – damit es keine Überraschungen gibt.

Regelfall Teilkasko

Bei Hagel-, Sturm-, Wild-, Glas- oder Marderschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel ein angemessenes Sachverständigenhonorar. Wir stimmen den Auftragsweg vorab mit Ihrer Versicherung ab.

Sonderfall Vandalismus

Bei Vandalismusschäden werden die Kosten des Gutachtens nur dann erstattet, wenn der Täter polizeilich erfasst wurde. Wir empfehlen daher: immer zuerst Strafanzeige bei der Polizei stellen – das polizeiliche Aktenzeichen ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.

Unsicher, ob Ihre Versicherung das Gutachten trägt? Wir prüfen das kostenlos vorab für Sie.

Jetzt anrufen
Unsere Leistung

Was im Teilkaskogutachten enthalten ist

Vom ersten Befund bis zum Reparaturweg – unser Gutachten dokumentiert lückenlos alles, was Sie für eine faire Regulierung gegenüber Ihrer Teilkaskoversicherung benötigen.

01

Schadenfeststellung

Wir dokumentieren Hagel-, Sturm-, Wild-, Glas-, Marder- und Vandalismusschäden lückenlos – inklusive verdeckter Schäden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

02

Vorschadenprüfung

Wir grenzen bestehende Vorschäden klar vom aktuellen Teilkaskoschaden ab – wichtig für eine saubere Regulierung ohne Kürzungen.

03

Reparaturkostenkalkulation

Wir kalkulieren Material, Ersatzteile, Lack- und Arbeitsaufwand nach Herstellervorgaben und marktüblichen Stundenverrechnungssätzen.

04

Wiederbeschaffungs- & Restwert

Bei Totalschaden oder Diebstahl ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert sowie ggf. den Restwert – sauber beziffert für Ihre Versicherung.

05

Foto- & Beweissicherung

Wir erstellen eine vollständige Fotodokumentation – als Nachweis gegenüber Ihrer Versicherung und, im Fall von Vandalismus, auch für die Strafanzeige.

06

Detaillierter Reparaturweg

Unser Gutachten enthält einen verbindlichen Reparaturweg – als Grundlage für jede Werkstatt und für die Schadenregulierung der Teilkasko.

Unverbindliche Erstberatung – wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem Terminvorschlag zurück.

Jetzt anrufen

Was steht in einem Kfz-Gutachten für Teilkasko-Gutachten?

Ob Haftpflicht-, Kasko- oder Gegengutachten: Der inhaltliche Kern ist immer derselbe. Erst die Vollständigkeit entscheidet darüber, ob Sie am Ende den gesamten Schaden ersetzt bekommen. Das steht im Gutachten:

Fahrzeug- und Schadendaten

Fahrzeugidentifikation (FIN, Erstzulassung, Laufleistung), Ausstattung, Vorschäden und eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs. Diese Basisdaten entscheiden über die Höhe aller nachfolgenden Werte.

Beweissichere Fotodokumentation

Übersichts-, Detail- und Nahaufnahmen aller beschädigten Bereiche, dazu Kennzeichen, Tachostand und Fahrgestellnummer. Die Bilder sind die Grundlage, falls die Versicherung Positionen später bestreitet.

Reparaturkostenkalkulation

Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilpreisen, Arbeits- und Lackierwerten, Verbringungskosten sowie den regionalen Stundenverrechnungssätzen markengebundener Fachwerkstätten.

Merkantile Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug im Verkauf weniger wert. Diese Differenz wird gesondert beziffert und ist bei unverschuldeten Unfällen erstattungsfähig – sie wird in Kurzkalkulationen häufig unterschlagen.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Der Wiederbeschaffungswert benennt den Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, der Restwert den Erlös des beschädigten Fahrzeugs. Beide Werte entscheiden darüber, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Reparaturdauer & Nutzungsausfall

Die kalkulierte Ausfallzeit bestimmt, wie lange Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung nach Fahrzeugklasse zusteht. Ohne diese Angabe wird der Anspruch regelmäßig gekürzt.

Reparaturweg und Kalibrierungen

Welche Teile werden instandgesetzt, welche ersetzt? Moderne Fahrzeuge erfordern zusätzlich das Kalibrieren von Kameras, Radar- und Ultraschallsensoren – ein Kostenblock, der oft übersehen wird.

Plausibilität und Unterschrift

Abschließende Bewertung der Schadenkompatibilität, Angabe der verwendeten Kalkulationssysteme sowie Datum und Unterschrift des Sachverständigen. Erst das macht das Gutachten gerichtsverwertbar.

Fehlt eine dieser Positionen, kürzt die Versicherung im Zweifel genau dort. Deshalb erstellen wir grundsätzlich vollständige Gutachten – und erklären Ihnen jede Position verständlich.

Häufige Fragen zum Teilkasko-Gutachten

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Teilkaskogutachten?

Ein Haftpflichtgutachten wird bei einem unverschuldeten Unfall erstellt – hier zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, auch das Sachverständigenhonorar. Ein Teilkaskogutachten betrifft dagegen Schäden ohne Unfallgegner: Hagel, Sturm, Wild, Diebstahl, Glasbruch, Marder oder Vandalismus. Hier ist Ihre eigene Teilkaskoversicherung zuständig – die Kostenübernahme für das Gutachten ist nicht automatisch, sondern hängt von Ihrem Versicherer und der Schadenart ab.

Was übernimmt die Teilkasko?

Schäden durch Naturgewalten (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitz), Zusammenstöße mit Haarwild, Diebstahl und Einbruch, Brand- und Explosionsschäden, Glasbruch sowie Marder- und Tierbissschäden. Vandalismus ist NICHT von der Teilkasko gedeckt – dafür braucht es eine Vollkaskoversicherung.

Wer zahlt das Teilkaskogutachten im Regelfall?

Bei klassischen Teilkaskoschäden (Hagel, Wild, Glas, Marder, Diebstahl) übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung in der Regel ein angemessenes Sachverständigenhonorar als Teil der Schadenregulierung. Wir stimmen den Auftragsweg vorab mit Ihrem Versicherer ab, damit es keine Überraschungen gibt.

Warum ist Vandalismus ein Sonderfall?

Vandalismus (mutwillige Zerstörung, zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben ohne Diebstahl) ist nur über die Vollkasko abgedeckt. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten werden hier nur dann erstattet, wenn der Täter polizeilich erfasst und die Tat aktenkundig ist. Ohne Strafanzeige und polizeiliches Aktenzeichen bleiben Sie auf den Gutachterkosten sitzen.

Was muss ich bei Vandalismus konkret tun?

1. Sofort Strafanzeige bei der Polizei stellen und das Aktenzeichen notieren. 2. Schaden umgehend Ihrer Vollkaskoversicherung melden. 3. Vor der Reparatur ein unabhängiges Gutachten beauftragen – mit Hinweis auf das polizeiliche Aktenzeichen. Nur diese Reihenfolge sichert die Erstattung der Gutachterkosten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen noch am selben Tag – wir kommen deutschlandweit direkt zu Ihnen.

Kostenlose Erstberatung

Kostenlose Erstberatung: Teilkasko-Gutachten

Wir klären in wenigen Minuten am Telefon, ob ein Gutachten sinnvoll ist, wer die Kosten trägt und wie schnell wir bei Ihnen sein können – unverbindlich und ohne Kosten.

  • Termin oft am selben Tag
  • Vor-Ort-Service deutschlandweit
  • Unabhängig von Versicherungen
  • Mo–So 08:00–20:00 Uhr
+49 176 83405541 WhatsApp Kontakt per E-Mail

Rückruf in der Regel innerhalb weniger Minuten.

Qualitätsanspruch

Unser Anspruch in Teilkasko-Gutachten: Gutachten auf Premium-Niveau

Ein Gutachten entscheidet darüber, wie viel Geld Sie nach einem Schaden tatsächlich erhalten. Deshalb arbeiten wir nach klar definierten Standards – von der ersten Aufnahme bis zur letzten Position im Dokument.

Gutachten nach anerkannten Standards

Kalkuliert mit den in der Schadenregulierung üblichen Systemen und Herstellervorgaben. Versicherer, Anwälte und Gerichte erhalten ein Dokument, das jede Position nachvollziehbar belegt.

Beweissichere Dokumentation

Hochauflösende Foto- und Messdokumentation aller Schadenbereiche inklusive Identifikationsmerkmalen. Damit sind Kürzungsversuche im Nachhinein kaum haltbar.

Kurze Bearbeitungszeiten

Terminvergabe häufig am selben Tag, Begutachtung vor Ort und Zustellung des vollständigen Gutachtens kurzfristig – damit Reparatur und Regulierung nicht ins Stocken geraten.

Unabhängig von Versicherungen

Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag. Keine Rahmenverträge, keine Vorgaben von Versicherern – die ermittelten Werte richten sich allein nach dem tatsächlichen Schaden.

Vollständige Anspruchspositionen

Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall sowie Nebenkosten werden erfasst – auch die Positionen, die gern übersehen werden.

Persönliche Begleitung

Ein fester Ansprechpartner erklärt Ihnen jede Position verständlich und begleitet Sie bis zur Regulierung – auf Wunsch in Abstimmung mit Werkstatt und Rechtsanwalt.

Termin in 24 h

Teilkasko-Gutachten jetzt unverbindlich anfragen.

Wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem konkreten Terminvorschlag zurück.

Passende weitere Leistungen

Anrufen WhatsApp