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Teilkasko-Gutachten

Deutschlandweit tätig

Hagel, Wild, Diebstahl, Glasbruch – wir beziffern Ihren Schaden exakt.

Bei Teilkaskoschäden (Hagel, Sturm, Wildunfall, Diebstahl, Marderbiss, Glasbruch) ermitteln wir den tatsächlichen Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungswert – verständlich, nachvollziehbar und von Versicherern anerkannt.

0176 83405541Kostenlos anrufen · Antwort in 60 Min.
WhatsApp 100 % unabhängig TÜV-konforme Gutachten

Das ist enthalten

  • Hagel-, Sturm- & Wildschäden
  • Diebstahl, Einbruch & Vandalismus
  • Marder- und Tierbissschäden
  • Glas-, Brand- und Elementarschäden
Deutschlandweit für Sie da – Kfz Sachverständigenbüro Karagoez

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Kostenübernahme

Wer zahlt das Teilkaskogutachten?

Bei Teilkaskoschäden hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Ihre Versicherung unser Honorar als Teil der Schadenregulierung anerkennt. Wir klären das vorab transparent mit Ihnen und Ihrem Versicherer – damit es keine Überraschungen gibt.

Regelfall Teilkasko

Bei Hagel-, Sturm-, Wild-, Glas- oder Marderschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel ein angemessenes Sachverständigenhonorar. Wir stimmen den Auftragsweg vorab mit Ihrer Versicherung ab.

Sonderfall Vandalismus

Bei Vandalismusschäden werden die Kosten des Gutachtens nur dann erstattet, wenn der Täter polizeilich erfasst wurde. Wir empfehlen daher: immer zuerst Strafanzeige bei der Polizei stellen – das polizeiliche Aktenzeichen ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.

Unsicher, ob Ihre Versicherung das Gutachten trägt? Wir prüfen das kostenlos vorab für Sie.

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Unsere Leistung

Was im Teilkaskogutachten enthalten ist

Vom ersten Befund bis zum Reparaturweg – unser Gutachten dokumentiert lückenlos alles, was Sie für eine faire Regulierung gegenüber Ihrer Teilkaskoversicherung benötigen.

01

Schadenfeststellung

Wir dokumentieren Hagel-, Sturm-, Wild-, Glas-, Marder- und Vandalismusschäden lückenlos – inklusive verdeckter Schäden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

02

Vorschadenprüfung

Wir grenzen bestehende Vorschäden klar vom aktuellen Teilkaskoschaden ab – wichtig für eine saubere Regulierung ohne Kürzungen.

03

Reparaturkostenkalkulation

Wir kalkulieren Material, Ersatzteile, Lack- und Arbeitsaufwand nach Herstellervorgaben und marktüblichen Stundenverrechnungssätzen.

04

Wiederbeschaffungs- & Restwert

Bei Totalschaden oder Diebstahl ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert sowie ggf. den Restwert – sauber beziffert für Ihre Versicherung.

05

Foto- & Beweissicherung

Wir erstellen eine vollständige Fotodokumentation – als Nachweis gegenüber Ihrer Versicherung und, im Fall von Vandalismus, auch für die Strafanzeige.

06

Detaillierter Reparaturweg

Unser Gutachten enthält einen verbindlichen Reparaturweg – als Grundlage für jede Werkstatt und für die Schadenregulierung der Teilkasko.

Unverbindliche Erstberatung – wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem Terminvorschlag zurück.

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Häufige Fragen zum Teilkasko-Gutachten

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Teilkaskogutachten?

Ein Haftpflichtgutachten wird bei einem unverschuldeten Unfall erstellt – hier zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, auch das Sachverständigenhonorar. Ein Teilkaskogutachten betrifft dagegen Schäden ohne Unfallgegner: Hagel, Sturm, Wild, Diebstahl, Glasbruch, Marder oder Vandalismus. Hier ist Ihre eigene Teilkaskoversicherung zuständig – die Kostenübernahme für das Gutachten ist nicht automatisch, sondern hängt von Ihrem Versicherer und der Schadenart ab.

Was übernimmt die Teilkasko?

Schäden durch Naturgewalten (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitz), Zusammenstöße mit Haarwild, Diebstahl und Einbruch, Brand- und Explosionsschäden, Glasbruch sowie Marder- und Tierbissschäden. Vandalismus ist NICHT von der Teilkasko gedeckt – dafür braucht es eine Vollkaskoversicherung.

Wer zahlt das Teilkaskogutachten im Regelfall?

Bei klassischen Teilkaskoschäden (Hagel, Wild, Glas, Marder, Diebstahl) übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung in der Regel ein angemessenes Sachverständigenhonorar als Teil der Schadenregulierung. Wir stimmen den Auftragsweg vorab mit Ihrem Versicherer ab, damit es keine Überraschungen gibt.

Warum ist Vandalismus ein Sonderfall?

Vandalismus (mutwillige Zerstörung, zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben ohne Diebstahl) ist nur über die Vollkasko abgedeckt. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten werden hier nur dann erstattet, wenn der Täter polizeilich erfasst und die Tat aktenkundig ist. Ohne Strafanzeige und polizeiliches Aktenzeichen bleiben Sie auf den Gutachterkosten sitzen.

Was muss ich bei Vandalismus konkret tun?

1. Sofort Strafanzeige bei der Polizei stellen und das Aktenzeichen notieren. 2. Schaden umgehend Ihrer Vollkaskoversicherung melden. 3. Vor der Reparatur ein unabhängiges Gutachten beauftragen – mit Hinweis auf das polizeiliche Aktenzeichen. Nur diese Reihenfolge sichert die Erstattung der Gutachterkosten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen noch am selben Tag – wir kommen direkt zu Ihnen nach Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern.

Termin in 24 h

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Wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem konkreten Terminvorschlag zurück.

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