Regelfall Teilkasko
Bei Hagel-, Sturm-, Wild-, Glas- oder Marderschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel ein angemessenes Sachverständigenhonorar. Wir stimmen den Auftragsweg vorab mit Ihrer Versicherung ab.
Hagel, Wild, Diebstahl, Glasbruch – wir beziffern Ihren Schaden exakt.
Bei Teilkaskoschäden (Hagel, Sturm, Wildunfall, Diebstahl, Marderbiss, Glasbruch) ermitteln wir den tatsächlichen Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungswert – verständlich, nachvollziehbar und von Versicherern anerkannt.

Bei Teilkaskoschäden hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Ihre Versicherung unser Honorar als Teil der Schadenregulierung anerkennt. Wir klären das vorab transparent mit Ihnen und Ihrem Versicherer – damit es keine Überraschungen gibt.
Bei Hagel-, Sturm-, Wild-, Glas- oder Marderschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel ein angemessenes Sachverständigenhonorar. Wir stimmen den Auftragsweg vorab mit Ihrer Versicherung ab.
Bei Vandalismusschäden werden die Kosten des Gutachtens nur dann erstattet, wenn der Täter polizeilich erfasst wurde. Wir empfehlen daher: immer zuerst Strafanzeige bei der Polizei stellen – das polizeiliche Aktenzeichen ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.
Unsicher, ob Ihre Versicherung das Gutachten trägt? Wir prüfen das kostenlos vorab für Sie.
Jetzt anrufenVom ersten Befund bis zum Reparaturweg – unser Gutachten dokumentiert lückenlos alles, was Sie für eine faire Regulierung gegenüber Ihrer Teilkaskoversicherung benötigen.
Wir dokumentieren Hagel-, Sturm-, Wild-, Glas-, Marder- und Vandalismusschäden lückenlos – inklusive verdeckter Schäden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.
Wir grenzen bestehende Vorschäden klar vom aktuellen Teilkaskoschaden ab – wichtig für eine saubere Regulierung ohne Kürzungen.
Wir kalkulieren Material, Ersatzteile, Lack- und Arbeitsaufwand nach Herstellervorgaben und marktüblichen Stundenverrechnungssätzen.
Bei Totalschaden oder Diebstahl ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert sowie ggf. den Restwert – sauber beziffert für Ihre Versicherung.
Wir erstellen eine vollständige Fotodokumentation – als Nachweis gegenüber Ihrer Versicherung und, im Fall von Vandalismus, auch für die Strafanzeige.
Unser Gutachten enthält einen verbindlichen Reparaturweg – als Grundlage für jede Werkstatt und für die Schadenregulierung der Teilkasko.
Unverbindliche Erstberatung – wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem Terminvorschlag zurück.
Jetzt anrufenEin Haftpflichtgutachten wird bei einem unverschuldeten Unfall erstellt – hier zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, auch das Sachverständigenhonorar. Ein Teilkaskogutachten betrifft dagegen Schäden ohne Unfallgegner: Hagel, Sturm, Wild, Diebstahl, Glasbruch, Marder oder Vandalismus. Hier ist Ihre eigene Teilkaskoversicherung zuständig – die Kostenübernahme für das Gutachten ist nicht automatisch, sondern hängt von Ihrem Versicherer und der Schadenart ab.
Schäden durch Naturgewalten (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitz), Zusammenstöße mit Haarwild, Diebstahl und Einbruch, Brand- und Explosionsschäden, Glasbruch sowie Marder- und Tierbissschäden. Vandalismus ist NICHT von der Teilkasko gedeckt – dafür braucht es eine Vollkaskoversicherung.
Bei klassischen Teilkaskoschäden (Hagel, Wild, Glas, Marder, Diebstahl) übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung in der Regel ein angemessenes Sachverständigenhonorar als Teil der Schadenregulierung. Wir stimmen den Auftragsweg vorab mit Ihrem Versicherer ab, damit es keine Überraschungen gibt.
Vandalismus (mutwillige Zerstörung, zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben ohne Diebstahl) ist nur über die Vollkasko abgedeckt. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten werden hier nur dann erstattet, wenn der Täter polizeilich erfasst und die Tat aktenkundig ist. Ohne Strafanzeige und polizeiliches Aktenzeichen bleiben Sie auf den Gutachterkosten sitzen.
1. Sofort Strafanzeige bei der Polizei stellen und das Aktenzeichen notieren. 2. Schaden umgehend Ihrer Vollkaskoversicherung melden. 3. Vor der Reparatur ein unabhängiges Gutachten beauftragen – mit Hinweis auf das polizeiliche Aktenzeichen. Nur diese Reihenfolge sichert die Erstattung der Gutachterkosten.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen noch am selben Tag – wir kommen direkt zu Ihnen nach Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern.
Wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem konkreten Terminvorschlag zurück.
Unverschuldeter Unfall? Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.
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