„Sehr freundlicher und kompetenter Service. Der Ablauf war schnell, unkompliziert und alles wurde verständlich erklärt. Das Gutachten kam zügig und bei Fragen wurde sofort geholfen. Klare Empfehlung!“
Arthur E.
Eigenverschuldeter Schaden? Ein neutrales Gutachten schützt vor Kürzungen.
Auch bei selbst verursachten Schäden lohnt sich ein unabhängiges Vollkasko-Gutachten: Es dokumentiert den Schaden vollständig, schützt vor pauschalen Kürzungen Ihres Versicherers und sorgt für eine faire Schadenregulierung – inklusive Wertminderung.

Zwei Angaben genügen – Rückruf meist in wenigen Minuten
Schritt 1 von 2
Echte Rückmeldungen von Mandanten, die wir nach einem Unfall begleitet haben – von der Schadenaufnahme vor Ort bis zum fertigen Gutachten.
Nach links wischen für mehr Bewertungen →
Liegt Ihnen bereits ein Gutachten Ihrer Vollkaskoversicherung vor, prüfen wir es kritisch auf unterschätzte Positionen, fehlende Wertminderung, fragwürdige Kürzungen und unrealistische Reparaturwege. So erkennen Sie auf einen Blick, ob die Regulierung Ihrer Versicherung fair ist – oder ob ein vollwertiges Gegengutachten sinnvoll wäre.
Pauschalpreis
89 €
brutto, inkl. MwSt.
Bei eigenverschuldeten Schäden, die über die Vollkasko reguliert werden, übernimmt die Versicherung unser Honorar nur nach vorheriger Absprache. Wir klären die Auftragsvergabe transparent gemeinsam mit Ihnen und stimmen den Weg vorab mit Ihrem Versicherer ab – damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Bei Vollkaskoschäden gibt es keinen automatischen Erstattungsanspruch für ein Sachverständigenhonorar. Wir besprechen vorab gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihre Vollkaskoversicherung das Gutachten trägt – und holen die Freigabe vor Auftragsannahme ein.
Versicherer kalkulieren bei eigenverschuldeten Schäden erfahrungsgemäß knapp und übersehen die Wertminderung. Ein unabhängiges Gutachten schützt vor pauschalen Kürzungen und sorgt häufig für eine spürbar höhere Regulierungssumme – die Kosten amortisieren sich in den meisten Fällen.
Unsicher, ob Ihre Vollkasko das Gutachten trägt? Wir prüfen das kostenlos vorab für Sie.
Jetzt anrufenVom ersten Befund bis zum Reparaturweg – unser Gutachten dokumentiert lückenlos alles, was Sie für eine faire Regulierung gegenüber Ihrer Vollkaskoversicherung benötigen.
Wir dokumentieren den eigenverschuldeten Schaden lückenlos – inklusive verdeckter Folgeschäden, die bei oberflächlicher Sichtprüfung leicht übersehen werden.
Wir grenzen bestehende Vorschäden klar vom aktuellen Schadensereignis ab – essenziell, damit Ihre Vollkasko nicht pauschal kürzt.
Wir kalkulieren Material, Ersatzteile, Lack- und Arbeitsaufwand nach Herstellervorgaben und marktüblichen Stundenverrechnungssätzen.
Bei drohendem Totalschaden ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert – sauber beziffert für eine faire Regulierung.
Wir ermitteln die merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs – ein Posten, den Vollkaskoversicherer regelmäßig nicht von selbst berücksichtigen.
Unser Gutachten enthält einen verbindlichen Reparaturweg – als Grundlage für jede Werkstatt und für die Schadenregulierung Ihrer Vollkasko.
Unverbindliche Erstberatung – wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem Terminvorschlag zurück.
Jetzt anrufenOb Haftpflicht-, Kasko- oder Gegengutachten: Der inhaltliche Kern ist immer derselbe. Erst die Vollständigkeit entscheidet darüber, ob Sie am Ende den gesamten Schaden ersetzt bekommen. Das steht im Gutachten:
Fahrzeugidentifikation (FIN, Erstzulassung, Laufleistung), Ausstattung, Vorschäden und eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs. Diese Basisdaten entscheiden über die Höhe aller nachfolgenden Werte.
Übersichts-, Detail- und Nahaufnahmen aller beschädigten Bereiche, dazu Kennzeichen, Tachostand und Fahrgestellnummer. Die Bilder sind die Grundlage, falls die Versicherung Positionen später bestreitet.
Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilpreisen, Arbeits- und Lackierwerten, Verbringungskosten sowie den regionalen Stundenverrechnungssätzen markengebundener Fachwerkstätten.
Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug im Verkauf weniger wert. Diese Differenz wird gesondert beziffert und ist bei unverschuldeten Unfällen erstattungsfähig – sie wird in Kurzkalkulationen häufig unterschlagen.
Der Wiederbeschaffungswert benennt den Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, der Restwert den Erlös des beschädigten Fahrzeugs. Beide Werte entscheiden darüber, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die kalkulierte Ausfallzeit bestimmt, wie lange Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung nach Fahrzeugklasse zusteht. Ohne diese Angabe wird der Anspruch regelmäßig gekürzt.
Welche Teile werden instandgesetzt, welche ersetzt? Moderne Fahrzeuge erfordern zusätzlich das Kalibrieren von Kameras, Radar- und Ultraschallsensoren – ein Kostenblock, der oft übersehen wird.
Abschließende Bewertung der Schadenkompatibilität, Angabe der verwendeten Kalkulationssysteme sowie Datum und Unterschrift des Sachverständigen. Erst das macht das Gutachten gerichtsverwertbar.
Fehlt eine dieser Positionen, kürzt die Versicherung im Zweifel genau dort. Deshalb erstellen wir grundsätzlich vollständige Gutachten – und erklären Ihnen jede Position verständlich.
Die Vollkasko greift bei selbst verschuldeten Unfällen sowie bei Vandalismus. Unser Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig, kalkuliert Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, beziffert die Wertminderung und liefert einen verbindlichen Reparaturweg – die Basis für eine faire Regulierung Ihrer Vollkasko.
Anders als bei der gegnerischen Haftpflicht gibt es bei eigenverschuldeten Schäden keinen automatischen Erstattungsanspruch. Die Vollkaskoversicherung übernimmt unser Honorar nur nach vorheriger Absprache. Wir klären die Auftragsfreigabe transparent vorab mit Ihnen und Ihrem Versicherer.
Nicht unbedingt. Für 89 € brutto prüfen wir Ihr vorliegendes Versicherer-Gutachten kritisch auf Kürzungen, fehlende Wertminderung und unrealistische Reparaturwege. Erst wenn sich daraus konkreter Handlungsbedarf ergibt, empfehlen wir ein vollwertiges Gegengutachten.
In den meisten Fällen ja: Vollkaskoversicherer kalkulieren erfahrungsgemäß knapp und ignorieren die merkantile Wertminderung. Ein unabhängiges Gutachten gleicht diese Lücke aus und führt häufig zu einer deutlich höheren Regulierungssumme.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen noch am selben Tag – wir kommen deutschlandweit direkt zu Ihnen.
Wir klären in wenigen Minuten am Telefon, ob ein Gutachten sinnvoll ist, wer die Kosten trägt und wie schnell wir bei Ihnen sein können – unverbindlich und ohne Kosten.
Ein Gutachten entscheidet darüber, wie viel Geld Sie nach einem Schaden tatsächlich erhalten. Deshalb arbeiten wir nach klar definierten Standards – von der ersten Aufnahme bis zur letzten Position im Dokument.
Kalkuliert mit den in der Schadenregulierung üblichen Systemen und Herstellervorgaben. Versicherer, Anwälte und Gerichte erhalten ein Dokument, das jede Position nachvollziehbar belegt.
Hochauflösende Foto- und Messdokumentation aller Schadenbereiche inklusive Identifikationsmerkmalen. Damit sind Kürzungsversuche im Nachhinein kaum haltbar.
Terminvergabe häufig am selben Tag, Begutachtung vor Ort und Zustellung des vollständigen Gutachtens kurzfristig – damit Reparatur und Regulierung nicht ins Stocken geraten.
Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag. Keine Rahmenverträge, keine Vorgaben von Versicherern – die ermittelten Werte richten sich allein nach dem tatsächlichen Schaden.
Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall sowie Nebenkosten werden erfasst – auch die Positionen, die gern übersehen werden.
Ein fester Ansprechpartner erklärt Ihnen jede Position verständlich und begleitet Sie bis zur Regulierung – auf Wunsch in Abstimmung mit Werkstatt und Rechtsanwalt.
Wir melden uns innerhalb einer Stunde mit einem konkreten Terminvorschlag zurück.