Honorar nach Absprache
Bei Vollkaskoschäden gibt es keinen automatischen Erstattungsanspruch für ein Sachverständigenhonorar. Wir besprechen vorab gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihre Vollkaskoversicherung das Gutachten trägt – und holen die Freigabe vor Auftragsannahme ein.

