„Sehr freundlicher und kompetenter Service. Der Ablauf war schnell, unkompliziert und alles wurde verständlich erklärt. Das Gutachten kam zügig und bei Fragen wurde sofort geholfen. Klare Empfehlung!“
Arthur E.
Sachverständigenbüro Karagoez · Berlin
Nach einem Unfall in Berlin brauchen Sie einen Gutachter, der nur Ihnen verpflichtet ist. Wir begutachten Ihr Fahrzeug in allen 12 Bezirken – meist noch am selben oder nächsten Tag. Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig; Einschränkungen sind etwa bei Mitverschulden oder Bagatellschäden möglich.
Melden Sie sich einfach – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt und wer es zahlt.
Erreichbar Mo–So 08:00–20:00 Uhr · Anfrage auch per Formular möglich
Zwei Angaben genügen – Rückruf meist in wenigen Minuten
Schritt 1 von 2
Haken Sie die Punkte der Reihe nach ab – vom Absichern der Unfallstelle bis zum unabhängigen Gutachten. Sie sehen sofort, was noch offen ist.
Erreichbar Mo–So 08:00–20:00 Uhr · Rückruf in der Regel innerhalb 15 Minuten
0 von 11 Punkten erledigt
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen – innerorts rund 100 m, außerorts 150–300 m, auf der Autobahn bis zu 400 m. Verletzte prüfen und Erste Hilfe leisten; bei verletzten Personen sofort den Notruf 112 wählen.
Fotos vom Fahrzeug, vom Schaden, vom Unfallort sowie von Bremsspuren und Straßenzustand. Kennzeichen und Versicherungsschein aller Beteiligten notieren und Zeugen ansprechen. Ein Schuldeingeständnis müssen Sie an der Unfallstelle nicht abgeben.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig. Bei Mitverschulden oder Bagatellschäden kann die Erstattung eingeschränkt sein. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp; Termine sind häufig kurzfristig möglich.
Diese Checkliste ist eine erste Orientierung und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Bei verletzten Personen zuerst den Notruf 112 wählen.
Kein Formular nötig: Fotografieren Sie den Schaden und senden Sie die Bilder per WhatsApp. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – ob sich ein Gutachten lohnt, wer zahlt und wie schnell ein Termin möglich ist.
In WhatsApp tippen Sie zum Anhängen auf die Büroklammer und wählen dann Kamera oder Galerie.
Mit dem Öffnen von WhatsApp verlassen Sie unsere Website. Ihre Nachricht und Fotos werden durch WhatsApp verarbeitet. Senden Sie nur erforderliche Aufnahmen und keine Ausweise oder Fahrzeugdokumente. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Schadensfotos per WhatsApp senden Lieber anrufen: +49 176 83405541Ersteinschätzung oft innerhalb von 15 Minuten · Erreichbar Mo–So 08:00–20:00 Uhr · Unverbindlich und kostenlos
Ein fertiges Gutachten entsteht erst nach der Besichtigung vor Ort – bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig. Bei Mitverschulden oder Bagatellschäden kann die Erstattung eingeschränkt sein.
Veröffentlichte Rückmeldungen von Google-Nutzern zu ihren Erfahrungen mit unserem Büro. Die Bewertungen werden von Google bereitgestellt; wir können ihre Echtheit nicht vollständig prüfen.
Nach links wischen für mehr Bewertungen →
Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten – so einfach läuft es ab.
Sie rufen uns an (+49 176 83405541), schreiben per WhatsApp oder nutzen das Kontaktformular. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 15 Minuten zurück – täglich 08:00–20:00 Uhr.
Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Unfallort oder in Ihre Werkstatt, in allen 12 Berliner Bezirken. In Berlin bekommen Sie meist noch am selben oder am nächsten Tag einen Termin.
Die Besichtigung dauert etwa 30–45 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24–48 Stunden – wir leiten es auf Wunsch direkt an Versicherung oder Anwalt weiter.
Nach einem Unfall stehen Ihnen als Geschädigter weitgehende Rechte zu – die gegnerische Versicherung muss Ihren vollständigen Schaden ersetzen. In der Praxis versucht sie aber oft, mit einem Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens oder mit ihrem eigenen Gutachter zu sparen. Mit einem unabhängigen Unfallgutachter aus Berlin sichern Sie Ihre Ansprüche ab: Der Sachverständige dokumentiert den Schaden beweissicher, bevor das Fahrzeug repariert wird, und beziffert alle Positionen, die Ihnen zustehen – Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und im Totalschaden den Wiederbeschaffungswert.
Unser Büro sitzt in Berlin-Wilmersdorf, von dort sind wir in allen 12 Bezirken vor Ort – von Mitte bis Marzahn-Hellersdorf, von Spandau bis Treptow-Köpenick. Die Besichtigung findet statt, wo Ihr Fahrzeug gerade steht. Das fertige Gutachten senden wir Ihnen meist innerhalb von 24–48 Stunden – und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Abwicklung mit der Versicherung.
Wählen Sie Ihren Bezirk – wir vereinbaren den Vor-Ort-Termin, wo Ihr Fahrzeug steht.
Kfz Sachverständigenbüro Karagoez
Holsteinische Straße 24, 12161 Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf)
Die farbigen Flächen zeigen unsere Einsatzgebiete in Berlin – unsere Gutachter kommen zu Ihnen vor Ort. Es handelt sich nicht um separate Niederlassungen; unser Büro befindet sich ausschließlich in der Holsteinische Straße 24.
+49 176 83405541Antworten zu Kosten, Ablauf und Ihren Rechten nach einem Unfall in Berlin.
Ein Unfallgutachter dokumentiert den Fahrzeugschaden beweissicher und berechnet Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert. Das Gutachten ist die Grundlage, mit der Sie Ihren Schaden bei der Versicherung durchsetzen – und im Streitfall vor Gericht verwendbar.
Ein vollständiges Unfallgutachten kann besonders bei strittiger Schuldfrage, möglicher Wertminderung oder Schäden oberhalb der Bagatellgrenze sinnvoll sein. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen; wir prüfen den Einzelfall.
Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Kostenschätzung einer Werkstatt. Ein Unfallgutachten dokumentiert den Schaden beweissicher, enthält Schadenbild, Reparaturmethoden, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert – und wird von Versicherungen und Gerichten wesentlich höher gewichtet.
Ja. Eine mögliche merkantile Wertminderung wird im vollständigen Unfallgutachten geprüft. Ob und in welcher Höhe sie erstattet wird, hängt vom konkreten Haftungs- und Schadenfall ab.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich durch die gegnerische Versicherung zu erstatten. Bei Mitverschulden, Bagatellschäden, Kasko- oder Privataufträgen können eigene Kosten entstehen; dazu beraten wir Sie vorab.
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen frei wählen. Sie müssen den Gutachter nicht akzeptieren, den die gegnerische Versicherung Ihnen vorschlägt – dieser vertritt deren Interessen.
In Berlin vereinbaren wir Ihren Termin meist für den selben oder nächsten Tag – täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr, auch am Wochenende. Die Besichtigung dauert etwa 30–45 Minuten, das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24–48 Stunden.
Ja. Wir begutachten Ihr Fahrzeug mobil in allen 12 Berliner Bezirken – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in Ihrer Werkstatt. Die Kostenfrage einschließlich einer Anfahrt klären wir vor Auftragserteilung; unser einziges Büro sitzt in Berlin-Wilmersdorf.
Unverbindlich beraten lassen – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Ein Gutachten entscheidet darüber, wie viel Geld Sie nach einem Schaden tatsächlich erhalten. Deshalb arbeiten wir nach klar definierten Standards – von der ersten Aufnahme bis zur letzten Position im Dokument.
Kalkuliert mit den in der Schadenregulierung üblichen Systemen und Herstellervorgaben. Versicherer, Anwälte und Gerichte erhalten ein Dokument, das jede Position nachvollziehbar belegt.
Hochauflösende Foto- und Messdokumentation aller Schadenbereiche inklusive Identifikationsmerkmalen. Damit sind Kürzungsversuche im Nachhinein kaum haltbar.
Terminvergabe häufig am selben Tag, Begutachtung vor Ort und Zustellung des vollständigen Gutachtens kurzfristig – damit Reparatur und Regulierung nicht ins Stocken geraten.
Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag. Keine Rahmenverträge, keine Vorgaben von Versicherern – die ermittelten Werte richten sich allein nach dem tatsächlichen Schaden.
Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall sowie Nebenkosten werden erfasst – auch die Positionen, die gern übersehen werden.
Ein fester Ansprechpartner erklärt Ihnen jede Position verständlich und begleitet Sie bis zur Regulierung – auf Wunsch in Abstimmung mit Werkstatt und Rechtsanwalt.
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Wir kümmern uns – schnell und unabhängig.