Was kostet ein Kfz-Gutachter in Berlin?
Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden sind erforderliche Kosten grundsätzlich erstattungsfähig – mögliche Einschränkungen erklären wir hier.
4 Min. Lesezeit · Stand Oktober 2026Unverschuldeter Haftpflichtschaden: Erstattung grundsätzlich möglich
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden sind erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich Teil des ersatzfähigen Schadens. Bei Mitverschulden, Bagatellschäden oder strittiger Haftung kann die Erstattung eingeschränkt sein. Auf Wunsch ist eine direkte Abrechnung per Abtretung möglich; sie ist keine Zahlungsgarantie.
Teilschuld, Kasko und Wertgutachten
Bei Teilschuld übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten anteilig entsprechend der Haftungsquote. Bei Kaskoschäden bestimmt meist der Versicherer den Gutachter; ein eigenes Gutachten kann sich trotzdem lohnen, wenn die Regulierung zu niedrig ausfällt.
Für Wertgutachten, etwa beim Verkauf oder für Oldtimer, gilt ein fester Preis, den wir vorab transparent nennen.
- Unverschuldeter Unfall: Kosten trägt die gegnerische Haftpflicht
- Teilschuld: anteilige Übernahme nach Haftungsquote
- Bagatellschaden (unter ca. 750 €): Kostenvoranschlag kann genügen
Häufige Fragen
Muss ich das Gutachten vorstrecken?
Nein. Bei klarer Haftung lassen Sie sich die Forderung abtreten, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Kostet die Anfahrt in Berlin extra?
Bei Haftpflichtschäden zahlt die gegnerische Versicherung auch die Fahrtkosten – für Sie entstehen keine Kosten.
