Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag beziffert nur Reparaturkosten. Alles andere – Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfall – fehlt.

4 Min. Lesezeit · Stand August 2026

Der zentrale Unterschied

Ein Kostenvoranschlag ist ein Angebot der Werkstatt über die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist schnell erstellt und günstig – aber er ist kein Beweismittel. Ein Gutachten dokumentiert dagegen den gesamten Schaden beweissicher: Schadenbild, Reparaturweg, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Reparatur- und Ausfalldauer.

Was der Kostenvoranschlag nicht leistet

Genau die Positionen, die den größten Teil Ihres Anspruchs ausmachen, tauchen im Kostenvoranschlag nicht auf.

  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenanspruch (Ausfalldauer)
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschaden
  • Beweissichere Fotodokumentation für Versicherung und Gericht
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Häufige Fragen

Reicht ein Kostenvoranschlag der Versicherung?

Für kleine Schäden ja, ansonsten verschenken Sie Wertminderung und Nutzungsausfall.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt ein Vollgutachten?

Faustregel: ab etwa 1.000 Euro Schaden – dort greift die Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflicht.

Kann ich später vom Kostenvoranschlag auf ein Gutachten wechseln?

Grundsätzlich ja, solange das Fahrzeug unrepariert ist. Nach der Reparatur lässt sich der Schaden kaum noch beweissicher erfassen.

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