Fiktive Abrechnung nach Unfall: Geld behalten oder reparieren – und wie Sie das Maximum herausholen.
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Auto nicht zwingend reparieren lassen. Mit der fiktiven Abrechnung erhalten Sie den Schadenbetrag in bar – auf Basis eines unabhängigen Kfz-Gutachtens. Wir erklären, wie das funktioniert, was Ihnen zusteht und worauf die gegnerische Versicherung tatsächlich zahlt.
Auszahlung netto
Reparaturkosten ohne MwSt. – plus Wertminderung & Pauschalen.
Gutachten = Basis
Ab ca. 750 € Schaden zwingend, sonst kürzt die Versicherung.
Versicherung zahlt
Bei unverschuldetem Unfall trägt der Gegner alle Kosten.
6 Monate Frist
So lange können Sie später noch konkret abrechnen.
Was ist fiktive Abrechnung – kurz erklärt
Fiktive Abrechnung bedeutet: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall lassen Sie sich den Schaden in Geld auszahlen, statt das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Grundlage ist ein Kfz-Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen, das die erforderlichen Reparaturkosten exakt beziffert. Die gegnerische Haftpflichtversicherung überweist den ermittelten Netto-Betrag – Sie entscheiden frei, was Sie damit machen.
Rechtliche Grundlage ist § 249 II BGB: Geschädigte dürfen wählen, ob sie konkret (gegen Rechnung) oder fiktiv (auf Gutachtenbasis) abrechnen. Die Versicherung darf Sie nicht zur Reparatur zwingen.
Was Ihnen bei fiktiver Abrechnung zusteht
- Netto-Reparaturkosten. Sämtliche im Gutachten ausgewiesenen Reparaturpositionen, ohne Mehrwertsteuer.
- Merkantile Wertminderung. Der Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur – gerade bei jüngeren Fahrzeugen oft vierstellig.
- Nutzungsausfall oder Mietwagen. Für die Dauer der im Gutachten kalkulierten Reparaturzeit.
- Sachverständigenhonorar. Wird direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
- Auslagenpauschale. In der Regel 25–30 € für Telefon, Porto, Wege.
- Abschlepp- & Bergungskosten. Sofern angefallen und belegt.
Warum ein eigenes Gutachten entscheidend ist
Schickt die gegnerische Versicherung einen „eigenen" Gutachter oder bietet einen Kostenvoranschlag an, ist Vorsicht geboten: Diese Berichte fallen erfahrungsgemäß deutlich niedriger aus. Mit einem unabhängigen Haftpflichtgutachten sichern Sie sich die volle Schadenhöhe – inklusive Positionen, die Werkstattangebote oft gar nicht enthalten (Wertminderung, UPE, Verbringung, Beilackierung, Probefahrt, Achsvermessung u. v. m.).
Wichtig: Sie wählen den Sachverständigen, nicht die Versicherung. Lassen Sie sich nicht in eine „Partnerwerkstatt" oder zu einem Versicherer-Gutachter dirigieren – das ist Ihr gesetzliches Recht.
Typische Kürzungen der Versicherung – und wie Sie sich wehren
- Stundenverrechnungssätze. Verweis auf günstige Referenzwerkstätten – bei Fahrzeugen unter 3 Jahren oder mit lückenlosem Scheckheft nicht zulässig.
- UPE-Aufschläge & Verbringungskosten. In der Region Berlin/Brandenburg marktüblich – müssen erstattet werden.
- Wertminderung. Wird gern weggerechnet. Ein detailliert begründeter Gutachtenwert hält stand.
- Nutzungsausfall. Tagessätze nach Schwacke- oder Sanden-Tabelle – nicht pauschal kürzbar.
- Reparaturdauer. Versicherer rechnen oft kürzer. Maßgeblich ist der Gutachtenwert inklusive Ersatzteil-Lieferzeiten.
In Kombination mit einem Verkehrsanwalt setzen wir die volle Schadenhöhe regelmäßig durch. Auch die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung.
Fiktive vs. konkrete Abrechnung – im Vergleich
| Aspekt | Fiktive Abrechnung | Konkrete Abrechnung |
|---|---|---|
| Grundlage | Kfz-Gutachten | Werkstattrechnung |
| Mehrwertsteuer | Nicht erstattet | Voll erstattet |
| Reparatur nötig? | Nein – freie Wahl | Ja, fachgerecht |
| Wertminderung | Wird ausgezahlt | Wird ausgezahlt |
| Wann sinnvoll? | Älteres Fahrzeug, Eigenregie, Verkauf geplant | Neuwertiges oder geleastes Fahrzeug |
So läuft die fiktive Abrechnung in 4 Schritten
- 1
Schaden melden & Gutachter beauftragen
Sie kontaktieren uns – wir vereinbaren in der Regel binnen 24 h einen Vor-Ort-Termin in Berlin oder Brandenburg.
- 2
Begutachtung & Gutachten-Erstellung
Fotodokumentation, Kalkulation, Wertminderung. Das Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 2–3 Werktagen.
- 3
Versand an Versicherung & Anwalt
Wir senden das Gutachten an die gegnerische Versicherung. Optional empfehlen wir einen erfahrenen Verkehrsanwalt – auch dessen Kosten trägt die Versicherung.
- 4
Auszahlung
Die Versicherung überweist den Netto-Betrag direkt auf Ihr Konto, in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
Was bedeutet fiktive Abrechnung nach einem Unfall?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden nach einem unverschuldeten Unfall in Geld auszahlen – auf Basis eines Kfz-Gutachtens, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten sowie Wertminderung und können frei entscheiden, ob, wie und wo Sie reparieren.
Darf ich das Geld behalten, wenn ich nicht reparieren lasse?
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen die fiktive Abrechnung grundsätzlich zu. Sie können das Geld behalten, in Eigenregie reparieren oder das Fahrzeug verkaufen. Wichtig: Die Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlich angefallener Reparatur erstattet (§ 249 II 2 BGB).
Wie hoch fällt die Auszahlung aus?
Sie bekommen die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten, zuzüglich Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten, Sachverständigenhonorar und Auslagenpauschale. Ein detailliertes Gutachten ist die Grundlage – ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht in den meisten Fällen nicht aus.
Brauche ich für die fiktive Abrechnung ein Gutachten?
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750–1.000 € (Bagatellgrenze) ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten Pflicht, um die fiktive Abrechnung in voller Höhe durchzusetzen. Darunter genügt häufig ein Kurzgutachten. Den Sachverständigen wählen Sie selbst – nicht die Versicherung.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten zu 100 %. Sie haben kein finanzielles Risiko und treten die Forderung in der Regel an den Sachverständigen ab.
Was sind die häufigsten Kürzungen der Versicherung – und wie wehrt man sie ab?
Typisch sind Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen (Verweis auf günstigere Werkstätten), Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen oder der Wertminderung. Ein qualifiziertes Gutachten dokumentiert diese Positionen nachvollziehbar – Kürzungen können dann mit Anwalt erfolgreich zurückgewiesen werden.
Gilt die fiktive Abrechnung auch in der Kaskoversicherung?
Die meisten Kaskoverträge erlauben nur die konkrete Abrechnung (gegen Rechnung). Eine fiktive Auszahlung ist hier oft ausgeschlossen oder stark eingeschränkt. Bei Haftpflichtschäden (Gegner schuld) ist sie dagegen Standard.
Wie lange habe ich Zeit für die Reparatur nach fiktiver Abrechnung?
Möchten Sie später doch konkret abrechnen und die Mehrwertsteuer nachfordern, haben Sie in der Regel 6 Monate Zeit. In dieser Frist sollte das Fahrzeug fachgerecht und gemäß Gutachten repariert werden.
Unfall gehabt? Wir sichern Ihnen die volle Auszahlung.
Kostenloses Erstgespräch, Termin meist binnen 24 Stunden, Vor-Ort-Service in Berlin & Brandenburg. Sie zahlen nichts – die gegnerische Versicherung übernimmt das Honorar.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Einzelfall empfehlen wir die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.
